Der Vorstand - Vereinshomepage AquaFit

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8. Der Vorstand

8.1

Der Vorstand (gemäß § 26 BGB) besteht aus folgenden je alleinvertretungsberechtigten Vereinsmitgliedern:

dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassenverwalter
einem Sportwart
zwei Beisitzer.

8.2

Der Vorstand wird von einer satzungsgemäßen Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

8.3

Die Wahl des Vorstandes kann in offener oder geheimer Wahl erfolgen. Eine offene Abstimmung findet statt, wenn sich hiergegen aus der Mitgliederversammlung kein Widerspruch erhebt.
Die Mitglieder des Vorstandes werden nach der in Nr. 8.1 festgelegten Reihenfolge gewählt.
Gewählt ist dasjenige von der Mitgliederversammlung vorgeschlagene Mitglied, welches mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint und erklärt, die Wahl anzunehmen.

8.4

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern sowie der allgemeine Geschäftsgang geregelt wird.

8.5

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

 



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