Schlussbestimmungen - Vereinshomepage AquaFit

Direkt zum Seiteninhalt

12. Schlussbestimmungen

12.1

Jedes Vereinsmitglied erhält bei seinem Vereinseintritt ein Exemplar der Vereinssatzung in der jeweils aktuellen Fassung. Außerdem wird die Satzung jeweils in der gültigen Fassung auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

12.2

Diese Satzung ist in der Gründungsversammlung am 04. März 1997 von den Gründungsmitgliedern beschlossen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Seiteninhalt