Mitgliedschaftsbeiträge - Vereinshomepage AquaFit

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4. Mitgliedsbeiträge

4.1

Die Höhe der jährlichen Beiträge der Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zu den durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Terminen im Voraus fällig.

4.2

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erlaß fällig gestellter Leistungen.

 



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